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Jüdische Weisheit
 

6. Kapitel

Das Ende des Mieterschutzes

Die »Weltpresse«, einst das Blatt des liberalen Bürgertums, jetzt das Hauptorgan der christlich-sozialen Partei, erhielt eine Zuschrift von dem Besitzer des Hauses Billrothstraße 19, in der in scharfer und logischer Weise gegen den Fortbestand des Mieterschutzgesetzes Stellung genommen wurde. »Das Mieterschutzgesetz«, hieß es in der Zuschrift, »hatte Zweck und Sinn, als Wohnungsnot herrschte und die Bevölkerung davor geschützt werden mußte, durch die Habgier einzelner Hausbesitzer obdachlos gemacht zu werden. Heute gibt es keinen Mangel an Wohnungen mehr; dank dem segensreichen Antijudengesetz unseres hochverehrten Bundeskanzlers sind wieder normale Verhältnisse eingetreten, es ist der notwendige Überschuß an Wohnungen vorhanden, und so erübrigt sich dieses Mieterschutzgesetz, das nur mehr einen brutalen Eingriff in die Rechte der Hausbesitzer bildet, ja sogar einen Verfassungsbruch. Sicher werden nach Aufhebung des Gesetzes Steigerungen der Mietzinse eintreten, was nur gerechtfertigt wäre und schließlich der Allgemeinheit zugute käme, denn von den höheren Mietzinsen sind höhere Steuern zu zahlen und mit höheren Mietpreisen steigt der Wert der Häuser. Es ist charakteristisch, daß es ein in meinem Hause wohnender, vornehmer französischer Künstler ist, der mir sein Entsetzen über dieses Mieterschutzgesetz ausdrückte. Er erklärte, daß man sich in französischen Kapitalistenkreisen über dieses Gesetz lustig mache, das unter anderem auch verhindert, daß Ausländer ihr Geld in Wiener Häusern anlegen. Also fort mit dem Mieterschutzgesetz! Die vornehme christliche Gesinnung der Wiener Hausbesitzer, vor allem aber das Gesetz von Angebot und Nachfrage werden automatisch ein allzu starkes Hinaufschnellen der Mietpreise verhindern.«

Die Zuschrift erschien an auffallender Stelle in der »Weltpresse« mit einem redaktionellen Zusatz, in dem sehr vorsichtig die Ansicht des geehrten Einsenders gebilligt, ihr aber gleichzeitig auch sanft widersprochen wurde. Denn man wollte weder die Hausbesitzer noch die Mieter vor den Kopf stoßen.

Von da an begann ein lebhafter öffentlicher Gedankenaustausch, es hagelte von Zuschriften, und immer stürmischer wurde der Ruf der Hausbesitzer nach Aufhebung des Mieterschutzgesetzes, Einräumung des Kündigungsrechtes und der individuellen Mietsteigerung. Herr Windholz, der Besitzer des Hauses in der Billrothstraße, war plötzlich eine gewichtige Persönlichkeit geworden, der Verein der Hausbesitzer wählte ihn zum Vorstand und täglich kam er zu seinem vornehmen französischen Mieter, Herrn Dufresne, um sich bei ihm Rat zu holen. Herr Strakosch, alias Dufresne, aber hetzte munter weiter und sagte eines Tages mit Emphase:

»Wenn sich die Hausbesitzer noch weiter diese Versklavung gefallen lassen, so halte ich sie alle zusammen für alberne Waschlappen und ich werde eine Stadt verlassen, in der solche Zustände möglich sind.«

»Ja, was sollen wir nun tun«, meinte Herr Windholz kleinmütig, »wenn die Regierung absolut unseren Wünschen nicht entsprechen will?«

»Was Sie tun sollen? Ich werde es Ihnen sagen! Heute noch trommeln Sie Ihren Verein zusammen und fassen den Beschluß, der Regierung ein dreitägiges Ultimatum zu stellen. Stellt sie bis dahin die Freizügigkeit im Wohnungsverkehr nicht wieder her, so wird von den Hausbesitzern gestreikt! Sie führen keine Steuern ab, unterlassen die Hausbeleuchtung und Reinigung, verweigern die Bezahlung der Hypothekarzinsen, kurzum, Sie sabotieren den Staat!«

Herr Windholz war begeistert, umarmte den Franzosen und versicherte ihm, daß er keinesfalls im Zinse gesteigert werden würde.

Es geschah ganz nach dem Programm des Herrn Dufresne. Der Verein der Wiener Hausbesitzer beschloß einstimmig das Ultimatum und, die Regierung fiel um. Vergebens versicherte Dr. Schwertfeger, daß die Aufhebung des Mieterschutzgesetzes die unheilvollsten Folgen haben werde, er wurde von seinen Ministerkollegen überstimmt. Wie die »Arbeiter-Zeitung« boshaft behauptete, in erster Linie deshalb, weil der Finanzminister, der Unterrichtsminister und der Handelsminister mehrfache Hausbesitzer waren.

Das Mieterschutzgesetz, das den Hausbesitzern sowohl die Kündigung der Mieter als die willkürliche Erhöhung der Mietpreise untersagte, fiel also, und vierundzwanzig Stunden später fand eine stürmische Generalversammlung der Hausbesitzer statt, in der beschlossen wurde, die derzeitigen Mietpreise der Teuerung halbwegs entsprechend auf das Tausendfache zu erhöhen. Eine Art Rütlischwur verpflichtete zur unbedingten Einhaltung dieses Beschlusses.

Die Bevölkerung, die ja nur zum geringsten Teile aus Hausbesitzern besteht, geriet in Tobsucht. Arbeiterfamilien mußten nunmehr Millionen im Jahre für ihre Wohnung bezahlen, eine kleine Mittelstandswohnung kostete nicht unter fünfzig Millionen. Die Organisation der Hausfrauen, die Gewerkschaften, der Verband der Festangestellten, die Kriegsinvaliden und Kriegerswitwen, der Bund der Gewerbetreibenden, sie alle veranstalteten Massendemonstrationen und durch volle acht Tage wurde in Wien und den Provinzstädten überhaupt nicht gearbeitet, sondern vom Morgen bis in die Nacht demonstriert. Die Zahl der eingeschlagenen Fensterscheiben wuchs erschreckend, und zum erstenmal seit einer geraumen Anzahl von Jahren hörte man auf der Straße den Ruf:

»Nieder mit der Regierung!«

Die christlichen Blätter ebenso wie die deutsch-nationalen verloren massenhaft Leser, während der Weizen der »Arbeiter-Zeitung« wieder zu blühen begann.


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